Schlagzeilen
Ehrenpreis des Bürgermeisters | 06. 01. 2010
Jährliche Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement
Der Bürgermeister der Stadt Bünde wird im Jahr 2010 zum ersten Mal eine Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement in Bünde verleihen. Wolfgang Koch möchte eine Person stellvertretend für eine gemeinnützige Organisation ehren. Sie erhält eine Urkunde, einen Blumenstrauß und zwei Freikarten für das Neujahrskonzert der Stadt Bünde. Die gemeinnützige Institution, für die die geehrte Person tätig ist, erhält vom Bürgermeister aus seinen persönlichen privaten Mitteln einen Betrag in Höhe von 1.000,- €.
Sollte die geehrte Person nicht für eine einzige gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung tätig sein, kann sie die Organisation benennen, die den Betrag erhalten soll. Benannt werden können ausschließlich Organisationen, die durch Bescheid des Finanzamtes als besonders förderungswürdig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt sind. Vorschläge können von jedermann gemacht werden. Die Auswahl trifft der Bürgermeister. Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht nicht. Der Preis kann auch gesplittet werden. Die Verleihung erfolgt zum Ende des Jahres.
Der Bürgermeister der Stadt Bünde wird im Jahr 2010 zum ersten Mal eine Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement in Bünde verleihen. Wolfgang Koch möchte eine Person stellvertretend für eine gemeinnützige Organisation ehren. Sie erhält eine Urkunde, einen Blumenstrauß und zwei Freikarten für das Neujahrskonzert der Stadt Bünde. Die gemeinnützige Institution, für die die geehrte Person tätig ist, erhält vom Bürgermeister aus seinen persönlichen privaten Mitteln einen Betrag in Höhe von 1.000,- €.
Sollte die geehrte Person nicht für eine einzige gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung tätig sein, kann sie die Organisation benennen, die den Betrag erhalten soll. Benannt werden können ausschließlich Organisationen, die durch Bescheid des Finanzamtes als besonders förderungswürdig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt sind. Vorschläge können von jedermann gemacht werden. Die Auswahl trifft der Bürgermeister. Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht nicht. Der Preis kann auch gesplittet werden. Die Verleihung erfolgt zum Ende des Jahres.

